Urteil

Revision im Inzest-Prozess

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Nürnberg. Im Nürnberger Inzest-Prozess ist nach dem milden Urteil das letzte Wort noch nicht gesprochen. Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Nebenklage kündigten gestern an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den 69-jährigen Angeklagten wegen Inzests in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Tochter hatte ihren Vater beschuldigt, sie mehr als 30 Jahre lang vergewaltigt zu haben. Dieser sprach von einvernehmlichem Sex. dpa

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