berlin. Die Kosten für die Fahrt zur Arbeit können Beschäftigte bei der Steuererklärung geltend machen. Dabei müssen sie aber nicht unbedingt mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto fahren. "Auch Ausgaben für ein Taxi können als Werbungskosten geltend gemacht werden", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. "Sollte einem also der Bus vor der Nase wegfahren oder das eigene Auto streiken, und wird kurzerhand ein Taxi benutzt, damit man nicht zu spät zur Arbeit kommt, sollten die entsprechenden Belege aufbewahrt werden." Denn auch diese Kosten könnten die Steuerlast senken. tmn
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