Urteil - Geld für Überstunden

Recht auf Bezahlung

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Erfurt. Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen haben nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von Überstunden. Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden besteh. Der Kläger war für ein monatliches Bruttoentgelt bei einer Spedition tätig. Im Arbeitsvertrag wurde eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Bedarf sollte der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung verpflichtet sein. Das sah das Bundesarbeitsgericht allerdings anders. "Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war die Leistung von Überstunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten", erklärten die Bundesrichter gestern. Der Vergütungsausschluss per Vertrag sei deshalb unwirksam. dpa

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