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Am 13. Dezember löst in allen EU-Staaten die Lebensmittelinformationsverordnung nationale Regelungen ab.
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Damit soll es europaweit einheitliche Regelungen bei der Kennzeichnung geben.
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Die 14 wichtigsten allergieauslösenden Stoffe müssen im Zutatenverzeichnis optisch hervorgehoben (zum Beispiel mit fetter Schrift) und auch bei unverpackten Lebensmitteln angegeben werden.
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Das ist auch bei loser Ware der Fall: in Backereien, Metzgereien oder Restaurants zum Beispiel.
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Die mündliche Auskunft der Verkäufer ist bindend. Zusätzlich sollte den Kunden ein Ordner oder eine Kladde zur Verfügung stehen, in den alle Allergene dokumentiert sind.
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Alle Pflichtangaben, wie etwa bei der Zutatenliste, müssen eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern haben. Bei kleineren Packungen müssen sie mindestens 0,9 Millimeter groß sein.
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Im Vergleich zu vorher (links).
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Wenn ein Fleischprodukt etwa mit Enzymen aus kleinen Teilen zusammengeklebt wurde, muss aufs Etikett "aus Fleischstücken zusammengefügt". Das gilt auch für Fischprodukte.
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Wenn ein Ersatzstoff verwendet wird, muss er direkt neben dem Produktnamen genannt werden- zum Beispiel wenn Pflanzenfett statt Käse als Pizzabelag dient.
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