BGH-Urteil

Kräftige Miet-Nachzahlung

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Karlsruhe. Gekündigte Mieter, die trotzdem nicht ausziehen, müssen für diese Monate mit einer saftigen Nachzahlung rechnen. Denn der Vermieter darf nach verstrichener Frist laut Gesetz die ortsübliche Miete ansetzen - und Maßstab sind dabei Neuvermietungen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden hat.

Der Vermieter kann also mit einem Schlag so viel Geld verlangen, wie er von einem neuen Mieter bekommen könnte. Er muss sich nicht an die Begrenzungen und Fristen halten, die bei normalen Mieterhöhungen vor allzu hohen Forderungen schützen sollen. dpa

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