Heidelberg.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg ist durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen einen 31-jährigen Mann erlassen worden, der sich ohne festen Wohnsitz in Deutschland aufhält. Er steht im dringenden Verdacht, in eine Gaststätte in der Bergheimer Straße in Heidelberg eingebrochen zu sein. Das teilten die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim am Montag mit.
Der Mann soll sich am Freitag gegen 11 Uhr zum Einbruch in eine Gaststätte in der Bergheimer Straße entschlossen haben. Um in die Gaststätte zu gelangen, soll der Tatverdächtige gegen die Schiebetür getreten haben, wodurch diese aus der Laufschiene sprang und der 31-Jährige in das Innere der Räumlichkeiten gelangte. Aus dem Tresenbereich habe er eine Flasche hochprozentigen Alkohols und ein Schnapsglas an sich genommen, um die Gegenstände im Wert von rund 40 Euro ohne Bezahlung für sich zu behalten. Anschließend verließ der Tatverdächtige die Gaststätte, konnte aber aufgrund von Zeugenhinweisen kurze Zeit später von der Polizei festgenommen werden. An der Schiebetür soll der 31-Jährige einen Sachschaden in Höhe von mindestens 200 Euro verursacht haben. Der Mann war in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen bereits wegen zahlreicher Delikte in Erscheinung getreten und wurde erst im August vergangenen Jahres aus der Haft entlassen.