Mosbach. Der selbst ernannte "Weltbank-Besitzer" und "Prinz von Hohenlohe" wird weiterhin die Justiz beschäftigen. Die beiden Verteidiger des 63-Jährigen haben gegen das am Freitag vom Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) verkündete Urteil Revision eingelegt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Richterspruch werde damit vorerst nicht rechtskräftig, die nächsthöhere juristische Instanz müsse sich nun um den Fall kümmern. Der Angeklagte, der als Hochstapler Schlagzeilen gemacht hat, war unter anderem wegen Betrugs und Vergewaltigung zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der aus dem Kreis Groß-Gerau stammende Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts gutgläubige Geldgeber um mehr als 83 000 Euro ergaunert. Zudem soll er mehrfach eine Frau vergewaltigt haben. In dem Prozess hatte er bis zuletzt seine Unschuld beteuert. (dpa)
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