Worms/Mainz. Im Zivilprozess um die tödliche Explosion eines brennenden Malzsilos in Worms 2008 hat das Mainzer Landgericht die Schadensersatzklage einer Versicherung abgewiesen. Die Unfallkasse hatte mehr als 250.000 Euro von der Mälzerei gefordert, weil das Unternehmen nicht für die nötige Sicherheit gesorgt habe. Die Versicherung hatte das Geld an Verletzte und Hinterbliebene gezahlt. An der Explosion trage die Mälzerei kein Verschulden, erklärte das Zivilgericht am Dienstag. Vielmehr habe laut einem Gutachten der Einsatzleiter der Feuerwehr "fatale Fehler" gemacht und damit das Unglück ausgelöst. Die Feuerwehr hatte im November 2008 gegen einen Schwelbrand gekämpft, als das Gebäude in die Luft flog. Mehrere Feuerwehrleute wurden schwer verletzt, ein 24-Jähriger kam ums Leben. (dpa)
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