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Hecken im Herbst noch stark zurückschneiden

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Wer plant, seine Hecke stark zu schneiden oder gar komplett zu entfernen, darf jetzt ran. Zwischen März und September ist das grundsätzlich verboten. Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in Siedlungen und in der freien Landschaft zu roden, stark zu schneiden oder zu zerstören. Wer das Verbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro bestraft werden. Mit dem Gesetz sollen Tiere und ihr Lebensraum geschützt werden, Vögel brüten im Frühjahr und Sommer in den Gehölzen. Wer plant, seine alten Heckengehölze zu ersetzen, ist ebenfalls im Herbst gut dran: Diese Jahreszeit gilt grundsätzlich als gute Zeit für Neupflanzungen von Gehölzen. Zum einen fällt im Herbst und auch in den darauffolgenden Wintermonaten viel Regen, was die Pflege der neugesetzten Gehölze erleichtert, erklärt der BGL. Denn sie brauchen viel Gießwasser, da ihre Wurzeln noch nicht tief genug reichen, um sich auch in Trockenzeiten selbst zu versorgen. Und die Gehölze haben bis zum anstrengenden Austrieb im Frühjahr Zeit, sich einzuwurzeln. dpa

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