Ende der Stallpflicht Geflügelzüchter warnt vor Panik wegen Vogelgrippe

Lesedauer

Zum Bericht "Bergsträßer Geflügelzüchter atmen auf" im BA vom 15. Februar

Rassegeflügelzüchter wie ich bewahren alte Rassen in allen Sparten: Ob Wassergeflügel, Groß- und Zwerghühner, Rassetauben oder Ziergeflügel. Es ist für uns das Erhalten und Weitergeben von Genetik und Wissen, was auch die Wirtschaftsgeflügelzucht nutzt.

Ein Hybridtier in einer Wirtschaftsgeflügelzucht entsteht durch genetisches Material aus den Rassen der Rassegeflügelzucht. Dieses Tier ist die Endstufe, das sich selbst nicht in Gleichem weiter reproduzieren kann. Hier trennen sich nun aber die Wege. Rassegeflügel ist von seiner Entstehung auf Freilandhaltung ausgelegt. Das Wirtschaftshybridhuhn oder auch das Wirtschaftswassergeflügel ist auf Masse und Leistung - das heißt das Legen der Eier und das Schlacht - gezüchtet worden. Das kann man nur in der "eingesperrten Massentierhaltung" erreichen, da durch fehlenden Auslauf keine Energie (Futter) verbraucht wird, was sich diese Produktionsformen auch nicht erlauben können.

Keine Tierhaltung wie in Asien

Auch das Thema Medikamente muss erwähnt werden. Rassegeflügelzüchter werden nach der tiermedizinischen Abgabenordnung derart kontrolliert, dass ohne Untersuchung der Tiere keine Medikamente abgegeben werden. Rassegeflügelzüchter können niemals ein Konkurrent der Wirtschaftsgeflügelzucht in Bezug auf den Verkauf von Eiern oder der Schlachtkörper werden. Unsere Produkte sind in der Regel für den Eigenbedarf. Wir spüren seit elf Jahren die Auswirkungen, die die Haltungsformen der "industriellen Tierzucht" mit sich bringen. Massentötungen der letzten Jahre wurden zu 99,9 Prozent in diesen Haltungsformen durchgeführt. Leidtragende sind alle Geflügelhalter, die ihre Tiere naturgemäß halten. Die Lobby des Zentralverbands der Geflügelwirtschaft (ZdG) agiert derart prägend und fordernd gegen die "natürliche Haltung".

Solange der Tierschutz hinter dem Tierseuchenrecht steht, wird sich nichts ändern. Die Bundesumweltministerin verweist auf die "Rote Liste" - nur wird damit sträflich im Sinne des Tierseuchenrechts umgegangen. Das bedeutet: Auch Tiere auf dieser Liste werden ohne Untersuchung getötet. Der rheinland-pfälzische Landesverband der Rassegeflügelzüchter hat sich juristisch mit Erfolg gegen die komplette Tötung eines Rassegeflügelbestandes in Wörth zur Wehr gesetzt. Dieser Bestand, mit einer niederpatogenen Variante ist nach mehrmaliger Untersuchung frei von Vogelgrippe.

Für die Zukunft ist es wichtig, dass sich nicht nur das Friedrich-Löffler-Institut mit den Behörden an einen Tisch setzt, sondern auch anerkannte Virologen, Biologen und Veterinärmediziner, da eine Lösung nur durch strikte Kontrollen der Verbreitungswege der Massentierhaltung erreicht werden kann. Außerdem muss der Bevölkerung die Angst vor der Vogelgrippe genommen werden, da es in Europa keine "asiatischen Haltungsbedingen" gibt, bei denen das Huhn die Ausscheidungen des Schweines aufnimmt und umgekehrt, was zu rassefremden Infektionen führt.

Michael Horschler

Bensheim