Wer ist zuständig? Unterkunft für Flüchtlinge: Garten verwahrlost

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In einer Reihenhaussiedlung in Lorsch wurden im vorletzten Jahr in einem Haus Asylbewerber untergebracht. Der Vermieter hatte das renovierungsbedürftige Haus gekauft und dann zum Zweck der Bereitstellung von Wohnraum an den Kreis vermietet.

Für die Nachbarschaft untragbar

Das Grundstück befindet sich inzwischen in einem ungepflegten Zustand und ist so nicht mehr für die Nachbarschaft tragbar. Nachdem wir Lorschs Bürgermeister Christian Schönung in zwei Schreiben auf den Zustand hingewiesen haben, hat sich erwartungsgemäß nichts verändert. Wenn auch die Zuständigkeit beim Kreis liegt, sollte sich die Gemeinde nicht aus der Verantwortung ziehen.

Für den Kreis hat offensichtlich die Unterbringung von Flüchtlingen Vorrang. Die weitere Betreuung im Sinne der Integration unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nachbarschaft steht offenbar nicht im Vordergrund. Wir sind der Meinung, dass sich der optische Eindruck einer Gemeinde nicht nur auf das Zentrum beschränken kann, sondern auch die Außenbezirke einbezogen werden müssen.

Vermieter in die Pflicht nehmen

Unabhängig von dieser Situation wurden die jetzigen Bewohner, die bisher sicher Schreckliches erlebt haben, im Sinne der Gastfreundschaft wohlwollend aufgenommen. Sie sind das schwächste Glied in der Kette und können den Unmut der direkten Nachbarschaft auf sich ziehen, obwohl sie die Situation nicht verschuldet haben. Die organisatorischen Missstände sind ausschließlich auf die Unzulänglichkeit der Behörde als Mieter zurückzuführen, der aus unserer Sicht für die Fürsorge der Bewohner und die Pflege des Grundstückes zuständig ist. Wenn man ein Grundstück anmietet, ist man normalerweise auch für die Pflege zuständig. Durch eine entsprechende Einweisung könnte die Aufgabe der Grundstückspflege sicher auch an die Bewohner übertragen werden. Bei den hohen Mieteinnahmen des Vermieters (finanziert durch unsere Steuergelder) sollte dieser ebenfalls stärker in die Pflicht genommen werden.

Keine Aufgabe für Ehrenamtler

Sehr schnell wird bei solchen Fragen auch das Ehrenamt bemüht. Ehrenamtliche Unterstützung im Interesse der Allgemeinheit ist notwendig und wichtig. Nur gehen wir in diesem Fall davon aus, dass die Zuständigkeit klar geregelt ist und dementsprechend auch wahrgenommen werden muss. Ich werde sicher nicht die Grundstückspflege meines Nachbarn übernehmen. Wir hoffen, dass endlich im Sinne der Nachbarn sowie auch der Bewohner eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird.

Bernd Freitag

Lorsch

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