Behindertenfreundlichkeit Keine Hilfen für hörgeschädigte Kinobesucher

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Auf Einladung des Geschäftsführers des Luxor-Filmpalastes, Jochen Englert, hatte ich die Gelegenheit, mich am Berliner Ring vor Ort über die Situation hörgeschädigter Kinogänger zu informieren.

Außer an "Lautsprecher" in raumakustisch durchgeplanten Vorführräumen mangelt es an unterstützenden Hörhilfseinrichtungen.

Architekt beratungsresistent

Das Architekturbüro, das ich dazu gerne befragt hätte, zeigte sich bisher beratungsresistent.

Dessen Pflicht wäre es gewesen, die für barrierefreies Bauen geltende Norm DIN 18040 für sämtliche Arten von Behinderungen in die Planungen mit einfließen zu lassen.

Danach müssen z. B. für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur Verfügung stehen.

Auch bei Alarmierung und Evakuierung, also in den Brandschutzkonzepten, ist dies zu berücksichtigen, z. B. auch in WC-Räumen (akustisch und optisch).

Dass sich der Architekt zu unseren Anfragen, auch von offizieller Seite des Deutschen Schwerhörigenbundes, überhaupt nicht äußert, ist mehr als peinlich. Das Nicht-Einplanen der Anforderungen aus der DIN-Norm 18040 ist fahrlässig vom Architekten.

Die "Dummen" sind nun der Betreiber, der den Ärger hat, sowie die behinderten Besucher des Kinos.

Fritz Heist

Bensheim-Gronau

(im Deutschen Schwerhörigen-

bund e. V.)