Seit mehr als 50 Jahren ist mir der Oftersheimer Hardtwald ein liebgewordenes Naherholungsgebiet, das allerdings jährlich immer wieder zu bestimmten Zeiten im Winter seinen Erholungscharakter sehr einbüßt beziehungsweise in manchen Arealen ganz verliert durch den kreischenden Lärm der Kettensägen, den Krach der Waldmaschinen und abgesperrte Waldwege, die oft schwer durch die Waldarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden. Nun, damit habe ich leben gelernt.
Was nun aber letzte und diese Woche geschah, ist für mich unfassbar. Zwischen dem Heuweg am Wildgehege und dem Hardtgraben wurden drei naturbelassene Wege, die nicht mit Fahrzeugen befahrbar waren, für Fußgänger unpassierbar gemacht, indem man das Unterholz und dünneres Gehölz rechts und links der Wege abschnitt und auf die Wege warf. Muss man sich das bieten lassen? Seit Jahrzehnten existierende Waldwege, die nur den Spaziergänger, den Wanderer, den Jogger und Nordic-Walker erfreuten und keinem kommerziellen Zweck dienten, wurden einfach der Naherholung entzogen. Wer oft im Wald spazieren geht, kennt den Unterschied zwischen primär kommerziell genutzten, geschotterten Holzabfuhrwegen und naturbelassenen Waldwegen zu schätzen. Ein Unterschied wie zwischen auf Stein und auf Moos gehen. Den Verlust des Erholungswertes, der durch diese unsinnige und nicht nachvollziehbare Maßnahme verursacht wurde, muss wiederhergestellt werden, indem man das auf den Wegen liegende Gehölz entfernt und die Wege wieder passierbar macht. Ich denke, dass es dafür auch eine Rechtsgrundlage gibt, nämlich das Gewohnheitsrecht.
Heinrich-Adalbert Auchter,
Schwetzinger Zeitung Plus-Artikel Kommentar Ärgerliches Chaos bei Corona-Bürgertests - mit albernen Nachweis-Pflichten