Inklusion - Es braucht einen Ansprechpartner in den Behörden Die "inklusive" Gesellschaft

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Wie erreichen wir eine "inklusive" Gesellschaft? Am 7. Dezember fand in Berlin im Café Moskau eine Konferenz unter dem Titel "Inklusion einfach machen" statt. Es ist zu rügen, dass hierzu nur wenige Betroffene eingeladen wurden, denn Inklusion kann ohne Mitwirkung nicht funktionieren.

Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt die Beteiligung der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen vor. Eine inklusive Gesellschaft erreichen wir aber nur, wenn es eine umfassende Barrierefreiheit gibt, was natürlich auch bedeuten muss, dass bei Beantragung von Leistungen nach dem SGB IX grundsätzlich ärztliches oder pädagogisches Fachpersonal eingesetzt wird, denn dieses kann eine Behinderung besser beurteilen als die beteiligten Verwaltungsbediensteten, denen es auch um die Einsparung von Geldern geht.

Werkstätten für Behinderte müssen unbedingt erhalten bleiben und im Sinne der Behinderten und dem Wunsch nach Wahlrecht verbessert werden. Auch die Bezahlung muss sich an Mindestlöhnen orientieren.

Behinderte wollen nicht wegen berechtigter Leistungsansprüche vor Gericht ziehen müssen. Wichtig ist auch, dass Behinderte nicht von Behörde A zu Behörde B geschickt werden, sondern für alle eventuellen Ansprüche einen Ansprechpartner haben.

Die Ausgleichsabgabe für Betriebe muss soweit erhöht werden, dass sich die Nichtbeschäftigung von Behinderten für den Betrieb nicht mehr lohnt.

Es ist auch zu prüfen, inwieweit Gesetze mit den Absichten der UN-Behindertenrechtskonvention ergänzt werden müssen.

Und natürlich darf ein Behinderter nicht derart diskriminiert werden, dass er von einem Bürgermeister gefragt wird, was er in einer politischen Partei zu suchen hätte.

Rainer Küppers, Neulußheim

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