Wasserversorgung Satzung wegen Konzession angepasst
Eigenbetrieb zahlt Abgabe
Eppelheim.Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erwirtschaftete in der jüngeren Vergangenheit regelmäßig Gewinne. Das führte dazu, dass die aus den Vorjahren vorhandenen Verlustvorträge ausgeglichen werden konnten. Der Eigenbetrieb ist dann steuerrechtlich als Gewerbebetrieb einzustufen. Die künftig entstehenden Gewinne sind der Körperschaftssteuer nebst Solidaritätszuschlag unterworfen.
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