Stadtwerke
Zählerstände bis Sonntag durchgeben
Die Stadtwerke benötigen für die Jahresendabrechnung von Strom, Gas und Wasser bis Sonntag, 20. Dezember, die aktuellen Zählerstände der Verbraucher. Die Stadtwerke haben Ablesekarten verschickt. Wenn bis zum Stichtag keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch geschätzt. Dadurch besteht das Risiko, dass der Abschlagsbetrag zu hoch festgesetzt wird und sogar später eine hohe Nachzahlung
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