Kahlschlag in Reilingen - Anwohner prangern Vorgehensweise an Abholzung nicht rechtens

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Die Anwohner in der Fichtestraße und in der Dr. Lea-Ültzhöffer-Straße in Reilingen mussten leider feststellen, dass der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes einfach angefangen hat, den vorhanden Lärmschutzwall abzuholzen. Die Maßnahme hat nichts mit ausputzen oder Pflegeschnitt zu tun, sondern es handelte sich um einen radikalen Kahlschlag der dortigen Grünfläche. Es stellt sich die Frage, ob dies mit dem Bundesnaturschutzgesetz, Kapitel 5 Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Paragrafen 37 bis 55, konform geht?

Dieses Gesetzt regelt in Paragraf 39 den "Allgemeinen Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen": "Es ist verboten, [...] Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören."

Bei der radikalen Abholzaktion wurden unserer Meinung nach Lebensstätten schutzwürdiger Tiere und Pflanzenarten gestört. Der Wall diente als Brut- und Nistplatz sowie als Lebensraum für Igel, Käfer (zum Beispiel Hirschhornkäfer), Eichhörnchen, selten gewordene Vogelarten (Bunt- und Grünspechte, Amsel, Blaumeise, Rotkehlchen, Kuckuck, Elster, Grünfink, Dompfaff, Mauersegler, Eichelhäher), sowie als Heimstätte für Fledermäuse und diverse Amphibien- und Reptilienarten wie Teichfrosch, Laubfrosch oder Molch!

Weiterhin beinhaltet dieses Gesetz den Artenschutz unter Paragraf 41. Dort heißt es: "Die Vorschriften dieses Abschnitts dienen dem Schutz, der Erhaltung und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt."

Es ist offensichtlich, dass hier ein klarer Verstoß gegen bestehende Gesetze vorliegt und dass diese Rodung einer vorherigen Genehmigung bedurft hätte. Wir haben an die Gemeinde die Frage gestellt, in wie weit man überhaupt eine Abholzung derartigen Ausmaßes hätte vornehmen dürfen und warten auf Antwort.

Elisabeth Gärtner, Silvia Vögtle, Irene +Thomas Dorn, Elke + Jörg Wendolsky und weitere Reilinger

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