Beschilderung - Die Sache in der Marstallstraße ist nicht eindeutig Die Botschaften trennen

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Zum Artikel „Zu kleine Schilder“ vom 17. Juli wird uns geschrieben: Hat mich einige Zeit gekostet, um ihn zu verstehen. Beim Durchlesen habe ich mich gefragt, wurde Isabel Rodrigues mit dem Auto (davon gehe ich mal aus) oder mit dem Fahrrad kontrolliert.

Als Schwetzinger Bürger, der sich in der Stadt gut auskennt, immer gut durch die Schwetzinger Zeitung informiert wird, musste ich feststellen, dass auch mir dies zum ersten Mal aufgefallen ist – ein Hinweisschild „Anlieger frei“. Was sagt mir dies als Autofahrer? Heißt dies, ich darf in diese Straße nicht einfahren, wenn ich überhaupt kein Anliegen habe. Oder heißt dies, es ist eine Fahrradstraße mit dem Hinweisschild „Anlieger frei“?

Ich persönlich glaube, dass es gar nicht um die Größe eines Schildes geht, sondern darum, dass diese Hinweise einfach nicht klar ersichtlich für jedermann sind. Zwei Botschaften mit unterschiedlicher Deutung: a.) Fahrradstraße (Radfahrer), b.) Anlieger frei (Autofahrer).

Wenn dies die Botschaft sein sollte, dann finde ich dieses Hinweisschild unglücklich. Ich zeige doch nicht Donald Duck und schreibe darunter Micky Maus (Bild/Bildlegende). Mein Vorschlag wäre, dass zwei verschiedene Botschaften nicht mit einer verkettet sein sollten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, also „Abstandsregel“ befolgen. Beide Schilder mit Abstand montieren – das ist meine Meinung. Auch steht das Hinweisschild direkt an der Fassade. Jemand, der vom Schloss kommend nach rechts in die Marstallstraße einbiegt, wird doch so ein Schild sicherlich nicht gleich erkennen. Des Weiteren ist ein Anliegerschild nicht gekennzeichnet mit Einfahrt verboten (Roter Ring und weißes Feld – das wäre am eindeutigsten). Und es fällt besser auf als nur eine textliche Information und dann zusammengeschraubt. Mein Anliegen (als Nichtanlieger) wäre, wenn ich anhalten müsste, würde ich gerne vom Ordnungsamt erklärt bekommen, was die Intention dieser Botschaften mir sagen soll. Wenn es nicht ersichtlich ist, finde ich es auch nicht gerechtfertigt, 15 Euro für eine Ordnungswidrigkeit zu verlangen, dafür ist es nicht klar und deutlich.

Würden Sie eine Umfrage starten, gehe ich mal davon aus, dass die meisten es nicht klar erkennen, was es uns genau sagen soll.

Besucher, die sich verfahren und gerade die Polizeistation passieren, werden dort, wenn sie Pech haben, zur Kasse gebeten, da sie eine Ordnungswidrigkeit begannen haben. Denn sie haben ja kein Anliegen.

Fazit: Diese Botschaften sind nicht klar voneinander getrennt und viele würden es – bestimmt – nicht richtig deuten.

Danke für den heutigen Artikel, der mich zwar etwas Zeit gekostet hat, aber auch ich lerne gerne dazu, oder ich habe ihn missverstanden, dann ging es womöglich nur mir so.

Klaus-Peter Deimann,

Schwetzingen

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