Gewaltenteilung Die Not der Ausführenden

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Der französische Staatsrechtler und Philosoph Montesquieu ist uns allen bekannt durch das Prinzip der Gewaltenteilung. Dieses ist die Grundlage aller Verfassungen von demokratischen Staaten. In seinem Werk „Vom Geist der Gesetze“ unterscheidet er die Legislative, die die Gesetze beschließt, von der Judikative, die diese anwendet, und der Exekutiven, die sie letztlich ausführt.

Die Exekutive ist schlicht gesagt die Polizei! Es ist deren Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden, notfalls mit Gewalt. Ansonsten bedürfte es keiner beschlossenen Gesetze und keiner Gerichte, die diese aussprechen.

Nach den Stuttgarter Krawallen erklärt sich plötzlich jeder mit der Polizei solidarisch! Aber wehe, wenn diese mal Gewalt anwenden muss, um das Recht durchzusetzen. Dann soll sie doch lieber deeskalierend den Streitschlichter wie in der Schule spielen. Das ist weltfremd und kommt den kriminellen Clans entgegen. Die Polizisten bringen sich selbst in größte Gefahr und auch uns Bürger, die sie zu schützen beauftragt sind. Darauf sind sie schließlich vereidigt.

Es ist erstaunlich, wie viele Polizisten eingesetzt werden müssen, um dem Recht genüge zu tun. Es gibt immer mehr rechtsfreie Räume, in denen das Recht ganz einfach nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Vorstellung, dass es No-go-Areas gibt, in denen man sich besser nicht blicken lässt, ist entsetzlich. Ein pensionierter Polizist meinte, dass man manchem einfach nicht Herr werde!

Denk’ ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht, sagt Heinrich Heine.

Mir geht es auch oft so.

Klaus Tremmel, Ketsch