E-Tretroller - Bei der Anschaffung die verheerenden Folgen beachten Gehwege sind tabu

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Zum Artikel „E-Tretroller verletzt Frau“ (SZ vom 6. September) wird uns geschrieben: Ich dachte erst: „Oh, wie das denn, diese Dinger sind doch jetzt nicht auch schon ohne Fahrer unterwegs?“ Doch dann las ich weiter: „20-Jährige fährt betrunken über rote Ampel!“ Beide Überschriften sind von der Formulierung her zum Schmunzeln, stellt man sich die Vorgänge bildlich vor: „Der Tretroller verletzt die Frau“ und „die 20-Jährige fährt über eine rote Ampel, in betrunkenem Zustand.“

Man hat heutzutage ja nicht mehr viel zu lachen, wenn man sich in den Straßenverkehr begibt – sei es per Auto, per Fahrrad oder zu Fuß. Regeln und Gebote werden in keiner Weise eingehalten, weder auf dem Gehweg mit dem Fahrrad, noch auf der Straße und jetzt haben wir auch noch diese E-Roller, die das Angebot für Unfälle noch bereichern.

Ich habe am vergangenen Donnerstag zwei kleine Jungs (acht bis zehn Jahre alt) beobachtet, die mit ihren Rollern (ohne Elektrik) auf der Mannheimer Straße in Oftersheim in Richtung Schwetzingen fuhren – nebeneinander – und in eine rege Unterhaltung verwickelt, dass es mir Himmelangst und Bange wurde. Kinder probieren gerne Neuerungen aus, ohne die oft verheerenden Folgen zu bedenken. Papa hat vielleicht einen E-Tretroller erworben? Nicht alle Erfindungen sind unbedingt erforderlich für jeden Bürger. Ich jedenfalls werde mir keinen E-Tretroller kaufen.

Nachstehend noch eine Mitteilung des ADAC über E-Scooter: „Erst seit Mitte Juni des Jahres sind E-Tretroller zugelassen und schon beklagen immer mehr Städte Unfälle und Regelverstöße. Der ADAC betont: „E-Scooter sind auf Radwegen und Radfahrstreifen erlaubt. Nur wo diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Fußgängerzone und Gehwege sind tabu! Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt Alkoholverbot, ansonsten die 0,5 Promillegrenze.“

Gisela Stratthaus, Oftersheim