Eigentumswohnung, nein danke? Das trifft nach meiner Erfahrung zumindest für den Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen zu. Hier ist scheinbar noch nicht angekommen, dass das Wohnungseigentumsrecht nicht mehr der Freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt, sondern ins Zivilrecht überführt wurde.
So werden Inhalte der Teilungserklärung, Beschlüsse und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft sowie gerichtliche Vergleiche ignoriert. Das Individualrecht der Eigentümer existiert praktisch nicht. Die Gerechtigkeit bleibt so auf der Strecke.
Justizminister Heiko Maas hat es versäumt, das Wohnungseigentumsrecht auf sichere Füße zu stellen. Dazu gehört auch die geforderte Ausbildung und die Verantwortlichkeit der Hausverwalter.
Marlies Böcker-Stastny,
Hockenheim