Der Täter Ali B. - Wie war nur die schnelle Flucht möglich? Gesetzgeber muss reagieren

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Zum x. Mal Verbrechen mit Vergewaltigung und Mord an jungen Frauen und Mädchen. Erst das Geschehen in Mainz und dann Anfang der Woche wurde ein 15-jähriges Mädchen durch Messerstiche tödlich verletzt. Es fehlen einem die Worte und es macht zornig, wenn man liest, dass Asylbewerber Ali B. wegen angeblicher Verfolgung, Folter und Tod aus dem Irak geflüchtet, desöfteren nach Polizeiberichten straffällig aufgefallen ist – genau wie dieser 17-jährige Bulgare, der in Viersen das Mädchen erstochen hat.

Warum werden kriminelle Gestalten wie diese, die unser Gastrecht mit Füßen treten und vor Mord nicht halt machen, nicht abgeschoben? Abgeschoben werden durfte er nicht, das Flüchten mit falschen Flugtickets war aber möglich. Wer da den Glauben in Politik und Gesetzeshüter nicht verliert, ist ein Optimist hoch drei! Die Quittung wurde uns jetzt wieder schmerzlich vor Augen geführt!

Dieser Kriminelle mit obskuren Ansichten, hatte sogar subsidiären Schutz – samt seiner mehrköpfigen Familie. Mittlerweile wurde er im Nordirak gefasst und zurückgeholt. Er bestreitet zwar die Vergewaltigung noch, aber er ermordete die 14-jährige Susanna und verscharrte sie nahe der Bahngleise.

Dass solche Missetaten bei unserer Bevölkerung Bestürzung und Fragen aufwerfen, dass sie nach Verantwortlichen in Justiz und Politik sucht, ist legitim und nachvollziehbar. Dass solche Verbrechen überhaupt geschehen konnten, sind gravierende Versäumnisse. Das ist auch der propagierten willkommenen Einwanderung von über einer Million Flüchtlinge durch unsere Kanzlerin gefördert, geschuldet. Noch immer boykottiert sie einfache Lösungen im Asylstreit wie Seehofers Masterplan. Anstatt an Konsequenzen zu denken, wird gestritten, ob stärkere Kontrollen und Zurückweisungen an Grenzen möglich sind, im Gegenzug werden Bedenken angemeldet, ob dies völkerrechtlich nach der Genfer Flüchtlingskonvention überhaupt zu verantworten ist.

Nach neuen Erkenntnissen übernimmt jetzt Kanzlerin Merkel die Verantwortung für die Fehler, die ihr offensichtlich unterlaufen sind und flüchtet sich in billige Ausreden. Ob ihre Worte ernst zu nehmen sind? Rücktritt kommt nicht in Frage, warum auch, da sie im Asylstreit am Ende doch wieder das letzte Wort hat. Für sie gilt das EU-Recht, Basta!

Solange in verschiedenen Behörden nur Tohuwabohu herrscht, ändert sich sowieso nichts! Wie viele Verbrechen müssen noch geschehen, bis der Bundestag als Gesetzgeber endlich reagiert?

Interessant wäre es schon, falls gegen Ali B. Anklage erhoben wird, zu erfahren, wie das Urteil ausfällt. Bestimmt findet sich ein Richter, der ihm bescheinigt, wie traumatisiert er noch ist und dann kann er vielleicht auf ein mildes Urteil hoffen!

Dass jetzt ein Paragrafenreiter aus Karlsruhe die Überführung des Täters nach Deutschland als Rechtsverstoß beklagt – die Regierung des Iraks bläst ins gleiche Horn – und Anzeige wegen angeblicher Freiheitsberaubung gegen den Bundespolizeichef erstattet hat, passt ins Bild und ist ein Indiz dafür, wie manch Verteidiger es versteht, Täter am Ende zu Opferlämmern zu machen! Wird hier Freiheitsberaubung über Mord gestellt?

Warum musste das junge Mädchen die Freiheit mit Tod durch Mord bezahlen? Man versteht die Welt nicht mehr, und es kommt einem so vor, im falschen Film zu sitzen.

Gerhard Klee, Ketsch