Grundsteuerreform - Weiterhin als Teil der Nebenkosten behandeln Infrastruktur wird finanziert

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Zum Kommentar „Sozialer Sprengstoff“ (SZ-Ausgabe vom 17. Oktober) wird uns geschrieben: Einige Fragen lässt Kommentator Stefan Vetter offen: Zum Beispiel, ob die Nettomiete künftig in die Bemessung der Steuer einfließen soll oder nicht. Dies hätte die fatale Folge, dass mit steigenden Mieten auch die Steuer kontinuierlich erhöht wird. Profiteure einer solchen Konstruktion wären die Kommunen, Opfer die Eigentümer und Mieter, also alle.

Zuzustimmen ist ihm insoweit, dass die Reform „nichts Gutes“ ahnen lässt. Denn nach einer aktuellen Untersuchung plant jede dritte Kommune im Zuge der Reform eine Erhöhung der Grundsteuer. Damit wird der Bundesfinanzminister Lügen gestraft. Er hatte treuherzig versichert, dass die Reform dazu nicht benutzt werden sollte.

Am Ende seines Beitrags bringt der Kommentator ein vermeintlich „wirksames Gegenmittel“ ins Gespräch. Das soll in einem Verbot bestehen, die Grundsteuer weiterhin auf die Miete umzulegen. Denn in Wahrheit handle es sich – so der Kommentator – doch um „eine Steuer auf das Eigentum, das nicht dem Mieter gehöre, sondern dem Vermieter“. Formal betrachtet ist das zwar richtig, inhaltlich aber falsch. Denn die Grundsteuer – das räumt er selbst ein – gehört zu den „kommunalen Haupteinnahmequellen“. Unbestritten dient sie dazu, die Infrastruktur der Kommunen (Schulen, Straßen, öffentliche Einrichtungen) zu finanzieren. Das war und ist auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber es zugelassen hat, diese Steuer in den Katalog der „Nebenkosten“ aufzunehmen.

Diese Last jetzt allein den Grundstückseigentümern aufzubürden, obwohl Straßen, Schulen, Bibliotheken und Schwimmbäder nicht nur von Eigentümern, sondern von allen benutzt werden – das wäre in der Tat ein Auslöser für den auch vom Kommentator befürchteten „sozialen Brennstoff“!

Rudolf Berger, Hockenheim