Kirchengeläut in Reilingen - Nachts braucht niemand eine Glocke Ist das wirklich Kulturgut?

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Zu unserem Beitrag „Nächtliches Geläut als Kulturgut schützen“ in der Ausgabe vom 14. Juni wird uns geschrieben: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass zwischen 22 und 6 Uhr kein ruhestörender Lärm erlaubt ist. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, für wen ein Teil des Reilinger Gemeinderates entschieden hat, das Geläut der evangelischen Kirchenuhr weiterhin nachts zu erlauben. Zudem liegt ein Lärmschutzgutachten vor, das bestätigt, dass die Kirchturmuhr zu laut ist. War es vor vielen Jahren kein Kulturgut, als die Glocke der katholischen Kirche nachts abgestellt werden musste? Müsste das Gesetz zum Schutz der Anwohner nicht über der persönlichen Einschätzung der Gemeinderäte von CDU, SPD, Grüne und FDP stehen, was Kulturgut ist oder nicht?

Ich bin in einem kleinen, sehr katholischen Dorf im Westerwald groß geworden. Dort hat mich als Kind und junge Erwachsene das nächtliche Läutwerk der Kirche ständig geweckt. Mein Vater hat „Schicht gearbeitet“ und litt unter dem viertelstündlichen „Weckruf“, er hatte seinen Schlaf wirklich dringend nötig. Der Wecker klingelte um 6 Uhr morgens und bis dahin benötigt man sicher keine Glockenschläge der Kirchturmuhr, sondern einfach nur einen erholsamen Schlaf. Gott sei Dank hat sich unsere streng katholische Gemeinde damals dafür entschieden, das Läutwerk nachts auszuschalten.

Täglich sind wir – ungewollt – immer und überall Lärm ausgesetzt, man wird „zugemüllt“ mit Geräuschen. Deshalb fände ich es nur richtig, wenn das Geläut der evangelischen Kirche in der Nacht ausgeschaltet würde, zumal dies technisch kein Problem wäre.

Wer vom Gemeinderat maßt sich an, zu entscheiden, dass diese Uhrschläge nicht stören, wenn selbst der Gesetzgeber schon die Anwohner schützt? Wie können sie beurteilen, ob ältere Menschen, die sicherlich manchmal weniger Schlaf benötigen, diesen viertelstündlich unterbrochen haben wollen. In der heutigen Zeit hat jeder Wecker, Uhren oder Handys, da muss niemand mehr von der Kirchturmuhr geweckt oder erinnert werden – auch in Reilingen nicht.

Kulturgut ist sicherlich erhaltenswert, ob allerdings nächtlicher Lärm der Kirchturmuhr dazugehört, ist doch sehr fraglich?

Rita Schmuck, Reilingen