Die FDP in Deutschland möchte gerne Kopfhörer für Radfahrer im Straßenverkehr verbieten. Und der radpolitische Sprecher der Grünen, Stefan Gelbhaar, verweist noch auf etwas anderes: „Ich möchte anmerken, dass die über 300 000 Gehörlosen in Deutschland Fahrradfahren dürfen, und das ist auch richtig so.“
Sehr geehrte Damen und Herren in der Redaktion unserer Schwetzinger Zeitung, Fachleute unterscheiden zwischen Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Fehlhörigkeit.
Gehörlose sind in aller Regel Menschen, die ohne Gehör geboren wurden, oder denen das Gehör durch Unfall oder Medikamente abhanden gekommen ist.
Solche gehörlosen Mitmenschen haben gelernt, die akustischen Signale und Wahrnehmungen durch optische Signale (Augen) oder aber auch durch Vibrationssignale (Haut) zu deuten beziehungsweise ihre Gehörlosigkeit zu kompensieren.
Aufgrund dieser Tatsachen sind Gehörlose aufmerksamer als „Normalhörende“, die das zu hörende, beziehungsweise das zu verstehende akustische Signal durch Ohr-stöpsel und voll aufgedrehte Lautstärke übertönen lassen.
Ohrstöpsel sind für alle Verkehrsteilnehmer, ob Fußgänger, Radfahrer, E-Bike-Fahrer, Mopedfahrer, Motorradfahrer, Pkw- und Lkw-Lenker letztendlich lebensgefährlich.
Rudolf Lenk, Schwetzingen
Schwetzinger Zeitung Plus-Artikel Kommentar Sperrungen – und die Folgen