Rundfunkgebühren - Obwohl man das Angebot überhaupt nicht nutzt, soll man eine Gebühr bezahlen / Vergleich mit dem Auto Schon grotesk, was in dem Land abläuft

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Ich besitze einen Führerschein, habe dadurch die Möglichkeit am Straßenverkehr teilzunehmen, nutze dazu aber kein Auto, da es andere Möglichkeiten der Fortbewegung gibt. Es verpflichtet mich auch niemand dazu, mir ein Kfz zuzulegen – und kein Mensch kommt auf die Idee, mir aufgrund dieser Tatsache eine Grundgebühr in Form einer Kfz-Steuer, Mineralölsteuer, Versicherungssteuer oder einer Straßennutzungsgebühr aufzuzwingen.

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn ich zum Beispiel eine Wohnung miete. Kaum, dass ich eingezogen bin, erhalte ich schon das erste Schreiben einer Inkassofirma namens „Beitragsservice Köln“, die mich dazu auffordert, im Auftrag eines weiteren Unternehmens mit Namen SWR ab sofort einen Betrag, amtsanmaßender Weise „Rundfunk-Beitrag“ genannt, zu zahlen. Die Begründung lautet lapidar: Es ist mir möglich, ein von einer Landesrundfunkanstalt ausgestrahltes TV- oder Radioprogramm zu empfangen.

In Analogie zum Führerschein besteht die Möglichkeit des Empfangs, allerdings bin ich, ebenfalls analog zum Auto, nicht verpflichtet, mir eines dieser Empfangsgeräte zu kaufen – respektive in meiner Wohnung zu halten, da, ebenfalls analog zur Fortbewegung, andere Quellen der Informationsbeschaffung existieren und ich an dem Angebot nicht interessiert bin.

Nach mehreren vergeblichen Versuchen, zu erklären, dass kein Interesse zum Empfang besteht, wird der Bürger kriminalisiert und erhält in Folge Drohbriefe jeder Art wie Festsetzungsbescheide oder Mahnungen. Hilft das alles nichts, wird der Druck erhöht und der „Beitragsservice“ droht mit Zwangsvollstreckungen bis dann ein Gerichtsvollzieher ins Spiel kommt und die Abgabe einer Vermögensauskunft fordert.

Allen Schreiben des „Beitragsservice“ fehlen Name sowie Unterschrift der verantwortlichen Person – sie sind somit aus meiner Sicht unwirksam; als Begründung für eine Zahlungsverpflichtung wird ein sogenannter Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angeführt, in dem ebenfalls nicht ersichtlich ist, wer die handelnden und verantwortlichen Personen sind – und der ebenfalls keine Unterschriften trägt.

Zumal es sich bei diesem „Vertrag“ um ein Papier handelt, das zwischen den Ländern der BRD und den jeweiligen Landesrundfunkanstalten ausgehandelt wurde. Da es sich um einen „Staatsvertrag“ handelt und nicht etwa um einen individuellen Dienstleistungsvertrag, der zwischen Verbrauchern und Landesrundfunkanstalten geschlossen wurde, ist dieser für Bürger auch nicht gültig. Ein Vertrag zu Lasten Dritter ist laut Gesetz unwirksam und wird deshalb zurückgewiesen.

Die Rundfunkanstalten nutzen mit staatlichen Behörden bewusst das Instrument der Angst und vorsätzlichen Täuschung, um ungerechtfertigte Zwangsgelder von in Deutschland lebenden Bürgern zu erpressen. Zusammengefasst heißt das: Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem jedem Einwohner mit Zwangsgeldern oder sogar Knast gedroht wird, nur weil er sich kein Radio- und Televisionsgerät in seiner Wohnung hält, wozu er nicht verpflichtet ist. Absurd! Oder nicht? Das ist keine Fiktion, sondern gelebte Realität.

Roland Kneller, Schwetzingen