Organspende - Der Mensch gehört sich selbst allein / Schweigen darf niemals Zustimmung bedeuten / Verstoß gegen das Grundgesetz Sein oder nicht sein . . .

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Im Ursprung allen Seins gab es weder Nichts noch Leben. Warum aber entstand das Leben und was ist unsere Bestimmung? Vor allem ist da die Frage, die jeder Mensch sich früher oder später zwangsläufig stellt: Was nützt mir ein Anfang, wenn es irgendwann ein Ende gibt?

Und was ist danach? Ethik und Moral, die wir gerne – gerade in Bezug auf das Leben und der Angst vor dem Tod – zum eigenen Vorteil gegeneinander ausspielen, bringt William Shakespeare in Hamlets Monolog auf den Punkt: „Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage.“

„Es ist was faul im Staate Dänemark“, heißt es bei Hamlet dann an anderer Stelle. Wenn also ein nicht gerade kleiner Teil der Abgeordneten in Berlin das Grundgesetz ignoriert, dann ist in der Tat etwas faul, aber nicht in Dänemark, sondern in Deutschland.

Was ich damit meine? Die Widerspruchslösung! Also den Gesetzesvorschlag, den Gesundheitsminister Jens Spahn ins Parlament einbrachte und der letztendlich keine Mehrheit fand. Vielleicht deshalb, weil dieser an Widersprüchen fast nicht mehr zu toppen ist!

Schon allein aus dem Wort Spende ist doch ersichtlich, dass es sich um etwas Freiwilliges handelt. Es kann also nicht sein, dass man Menschen beim Thema Organspende zum Widerspruch zwingt oder gar gegeneinander ausspielt!

Vor allem aber widerspricht Spahns Vorschlag unserem Grundgesetz! Was dieser übrigens beim TV-Talk „Hart aber fair“ indirekt sogar selbst eingeräumt hat.

Nachdem im Hitlerregime Euthanasie, Eugenik und Rassenwahn an Stelle des christlichen Menschenbilds traten und unser Land und Europa von der grauenvollsten Verfolgungs- und Vernichtungsmaschinerie der Menschheitsgeschichte heimgesucht wurde, haben die Väter des Grundgesetzes (GG) sich sehr genau überlegt, was sie in die ersten Artikel des Grundgesetzes hineinschreiben! Es geht um Menschenrechte und Menschenwürde. Letzteres beinhaltet auch in Würde sterben zu dürfen. Und im Artikel 79 – der sogenannten Ewigkeitsklausel – wird sogar abgesichert, dass selbst das Parlament diese Artikel im Grundgesetz nicht ändern kann!

Menschen, die in vielen Teilen der Welt würdelos dahinvegetieren, weil andere auf deren Kosten leben, das ist ein Thema für sich. Nur so viel: Dass manche für ein etwas besseres Leben sogar ihre Organe wie beispielsweise eine Niere verkaufen, zeigt doch, wie bizarr das Thema Organspende manchmal sein kann.

Der Mensch gehört nicht dem Staat oder der Gesellschaft, sondern er gehört allein sich selbst! Die Entnahme von Organen aus einem Körper ist ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die auch dem Sterbenden und dem toten Menschen zusteht. Es berührt die Menschenwürde und Totenruhe, wenn der Gesetzentwurf von Jens Spahn jeden Menschen zum potenziellen Organspender macht – und zwar jeden, der einer Organentnahme nicht rechtzeitig widersprochen hat. Schweigen kann und darf niemals Zustimmung bedeuten! Im Klartext: Der Staat darf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen nicht an sich ziehen, weil der sich nicht in klarer Weise geäußert hat und ihn zum Organspender machen, weil er es versäumt oder sich geweigert hat, sich über seinen eigenen Tod Gedanken zu machen!

Es wird Zeit, dass Spahn endlich seinen Job macht, statt den Arztpraxen, Apotheken oder anderen mit seinen Inspirationen auf den Geist zu gehen. Denn neben dem Kranken- und Pflegebereich gibt’s auch frustrierende Zustände bei der Medikamentenversorgung, wo Patienten 14 Tage und mehr auf teils lebenswichtige Medikamente warten müssen.

Herbert Semsch, Brühl