Bußgelder - Nach dem Kinobesuch 20 Euro zu zahlen Überwachung ohne Augenmaß

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Nach langer Zeit ging’s mal wieder zum Kinobesuch nach Schwetzingen. Es ist Freitagabend und natürlich will man einen geeigneten Parkplatz in der Nähe finden. Leider gibt es in der Marstallstraße unterschiedlich ausgewiesene Parkzeitzonen und eine Großbaustelle mit Halteverbot. Der Wagen war mit Parkscheibe und auf einem der wenigen freien Parkplätze abgestellt, aber der Kinobesuch dauerte eben etwas länger als die Parkzeit. Hierfür ein Strafmandat von 20 Euro zu erheben, erachte ich als unverhältnismäßig. Die ortskundigen Ordnungshüter wissen,dass Kinovorstellungen länger als eine Stunde dauern und eine Überschreitung von einer Stunde und genau zwei Minuten hätte man mit einem geringeren Bußgeld belegen können. Meiner Meinung nach hat man genau zwei Minuten abgewartet, damit man in eine höhere Bußgeldklasse kommt. Und dieses noch mit einem Foto dokumentiert. Für mich keine Meisterleistung.

Wir werden Schwetzingen künftig meiden. Wundern Sie sich nicht, wenn die Innenstadt und die Gewerbetreibenden Kunden verlieren.

Robert Eispert, St. Leon-Rot