Regel mit Ausnahmen
Kein Übungsbetrieb in den Schulferien
Oftersheim.Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in den öffentlichen Einrichtungen während der Schulferien grundsätzlich kein Übungsbetrieb stattfindet. Die folgenden Termine und unterrichtsfreien Zeiten gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Änderung durch das Ministerium für Kultus und Sport erfolgt. Die Regelung orientiert sich an der Vereinbarung der Schwetzinger
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