Corona-Verordnung in Schwetzingen Strengere Auflagen für Einzelhandel
Diese Regeln gelten ab 1. Dezember
Schwetzingen.Die Stadt Schwetzingen hat eine Neufassung der vom Land Baden-Württemberg erlassenen Corona-Verordnung erhalten. Sie ist ab diesem Dienstag, 1. Dezember, gültig, teilt Oberbürgermeister Dr. René Pöltl mit.
Demnach sind Ansammlungen und private Veranstaltungen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts (dann mit unbeschränkter Personenanzahl) oder mit Angehörigen des eigenen
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