Standesamt Bis zu 50 Personen bei Freilufttrauerfeiern möglich
Heiraten mit acht Gästen
Die in den vergangenen Tagen schrittweise erfolgten Lockerungen der Corona-Verordnung betreffen auch den Bereich der Trauerfeiern bei Beerdigungen und den der Trauungen. Bereits seit dem 4. Mai darf so zum Beispiel bei Beerdigungen wieder die Trauerhalle genutzt werden, teilt die Stadt am Donnerstag mit.
Bis zu maximal 35 Personen finden – unter Einhaltung der Abstandsregeln – in der
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