Leserbrief - Zu den Änderungen bei der Anlieferung von Altholz im Neckar-Odenwald-Kreis

Bürger erfuhren Neuerungen der AWN in Sachen Müll durch Handzettel

Von 
Reinhard Lausch
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Es gab eine Zeit, gar nicht so lange her, da hatte jeder Haushalt eine blecherne Mülltonne, die einmal pro Woche geleert wurde. Mit dem heutigen Umweltbewusstsein wünscht sich diesen Zustand von damals allerdings kaum jemand zurück.

Dann begann die Zeit des Trennens. Wir trennen heute nach Papier, Textilien, Schuhe, Glasflaschen, ja sogar nach Farben, Metall, Plastik, Monatsbinden und Pampers, Einwegspritzen sowie Batterien. Und brav liefern wir kleine Elektrogeräte in den autorisierten Geschäften ab.

Letztes Jahr hat man uns den roten Plastik-Störsack aufs Auge gedrückt, der so nach und nach durch die rote Tonne zu ersetzen ist. Kein Wunder, wenn immer mehr Bürger Rot sehen. Mittlerweile haben viele Haushalte schon vier Tonnen vor dem Hauseingang, bezahlen 222 Euro im Jahr und fahren zusätzlich noch Flaschensammelstellen, Textil- und Schuhsammelcontainer und Elektrogeschäfte an und last but not least alle paar Wochen eine Fahrt zum nächsten Wertstoffhof, um Holz und Metall loszuwerden.

Man fasst sich an den Kopf und fragt sich, was fällt der AWN wohl als Nächstes ein. So ein Einfall aus der AWN-Ideenschmiede ließ nicht lange auf sich warten: Dieser wurde uns soeben präsentiert, diesmal das Altholz betreffend: Künftig ist zu unterscheiden nach Holz aus dem Innenbereich und Holz aus dem Außenbereich, belastet und unbelastet. Für Ersteres bezahlt man in Buchen 59,50 Euro pro Tonne, Kleinmenge (bis 200 Kilogramm) zehn Euro. Für das Außenholz 107,10 Euro pro Tonne, Kleinmenge 20 Euro. Und für imprägniertes Holz etc. "gelten andere Entgelte".

Auf dem Wertstoffhof werden bis zu drei Kubikmeter mit Berechtigungskarte und ohne zusätzliche Gebühren angenommen, aber nicht mehr beliebig oft, sondern nur noch maximal zwei Mal im Jahr. Die Straßensammlung (ein Mal im Jahr) ist die dritte und letzte Gelegenheit, sein Altholz ohne zusätzliche Kosten loszuwerden.

Wer demnächst sein Haus renovieren will, ist gut beraten, zum Beispiel eine Scheune zu mieten, um die Abfallmaterialien streng sortiert zwischenlagern zu können. Das Nebulöse an der ganzen Sache aber ist: Normalerweise ändert man "Spielregeln" zum Jahresbeginn und nicht zwischendurch. Und man gibt derartige Änderungen öffentlich bekannt. Die AWN, ansonsten keineswegs pressescheu, versucht das in eher diskreter Art und Weise mit Handzetteln (neudeutsch Flyer) bekanntzumachen, so dass dem Bürger der eigentlich amtliche Charakter dieser Änderung der Gebührenordnung nicht so sehr bewusst wird, denn der Pferdefuß steckt "nebenbei" im Kleingedruckten.

Zwei Anlieferungen pro Jahr bis drei Kubikmeter sind zwar gebührenfrei, aber man darf nicht vergessen, dass meine paar Brettchen im Kofferraum bereits eine Anlieferung sind, und der Berechtigungsschein dafür gelocht, das heißt entwertet, wird. Da haben sich unsere Kreisstrategen wieder etwas Tolles gegen uns Bürger einfallen lassen.

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