Ärger auf den zweiten Blick

Hausbau: Mängel rechtzeitig beanstanden

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dpa-tmn
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Bauherren sollten ihr Haus auch nach der Fertigstellung immer wieder überprüfen. Der Grund: Manche Mängel sind bei der Abnahme noch gar nicht erkennbar, sondern machen erst später Ärger, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Dazu gehören beispielsweise die schlechte Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit, Risse im innenliegenden Mauerwerk, abgeplatzter Putz durch falsch eingeputzte Dampfbremsfolien oder Schmutzfahnen und Feuchtigkeitsschäden an Fensterlaibungen. Viele dieser Mängel fallen unter die Gewährleistung.

Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Frist für sie fünf Jahre ab Abnahme. Die Baufirma, die das mangelhafte Gewerk zu verantworten hat, muss die Mängel beheben. Damit die Bauherren nicht auf den Kosten sitzenbleiben, müssen sie die Mängel rechtzeitig rügen. Sinnvoll ist deshalb eine Schlussbegehung ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungsphase. dpa-tmn

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