Nicht das Standartmodell gewünscht

Tuning: Wenn Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, müssen diese vom Fachmann überprüft werden

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imp
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Wenn Sonderräder am Fahrzeug angebracht werden sollen, müssen diese in einer Änderungsabnahmebescheinigung dokumentiert werden. © stock.adobe.com - Wellnhofer Designs

Ein Standartmodell, wie es jeder haben kann, das kommt für einige überhaupt nicht in Frage. Sie wünschen sich ein auf ihre Bedürfnisse und Vorstellungen angepasstes Schmuckstück. Doch so einfach lassen sich Veränderungen am Fahrzeug nicht vornhemen, besonders wenn man nicht über das erforderliche Wissen verfügt. Dann helfen einem spezielle Tuning-Werkstätten weiter. Diese setzen die Kundenwünsche entsprechend um.

Zu bedenken gilt, dass jede Änderung Genehmigungen erfordert, damit das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen werden kann. Wenn technische Veränderungen, wie beispielsweise eine Fahrwerks-Tieferlegung oder die Verwendung von Sonderrädern geplant sind, dann müssen diese Änderungen von einem Fachmann abgenommen werden und nach § 19 (3) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einer Änderungsabnahmebescheinigung dokumentiert werden. Ohne diese Eintragung darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. imp

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