Rechts überholen

Rechtssprechung: Grundsätzliches Verbot?

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djd
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Außerorts überholt man grundsätzlich links. Bei Stau und stockendem Verkehr ist es aber erlaubt, mit geringfügig höherer Geschwindigkeit rechts zu überholen. „Stößt man auf einer zweispurigen Straße auf eine Lkw-Kolonne mit einer maximalen Geschwindigkeit von 60 km/h, darf man ebenfalls vorsichtig und nur mit wenig höherer Geschwindigkeit rechts überholen“, nennt Sebastian Asshoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht, eine weitere Ausnahme von der Regel.

Innerorts dürften Autofahrer beliebig rechts vorbeifahren, wenn mindestens zwei Spuren markiert seien. Nur Fahrzeuge mit einem Gewicht ab 3,5 Tonnen müssten sich rechts halten, es sei denn, sie wollen abbiegen und müssen sich einordnen. djd

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