Wichtiges rund um die Insel-Kerwe Ilvesheim

Informationen: Öffnungszeiten der Kerwe und öffentlichen Ämter / Wochenmarkt fällt aus

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red
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Die Ilvesheimer müssen für eine Woche auf ihren Markt verzichten. Am 31. August versorgt er die Anwohner aber wieder mit frischen Früchten. © Pixabay

Öffnungszeiten: Die Kerwe findet von Freitag, 24. August, bist Montag, 27. August, statt. Die Feierlichkeiten laufe freitags von 18 bis 0.30 Uhr, samstags von 14 bis 0.30 Uhr, sonntags von 11 bis 22.30 Uhr sowie am Montag von 10 bis 22.30 Uhr.

Wochenmarkt: Da die Ilvesheimer Insel-Kerwe wieder auf der Schlossstraße stattfindet, fällt der Wochenmarkt am Freitag,, 24. August, aus. Der nächste Wochenmarkt findet danach regulär am Freitag, 31. August, statt.

Dienststellen: Ebenfalls aufgrund des Kerwe-Spektakels sind sämtliche Dienststellen und Einrichtungen der Gemeinde Ilvesheim am Montag, 27. August, geschlossen.

Sanitätsstation: Die Sanitätsstation des Deutschen Roten Kreuzes Ilvesheim befindet sich während der Kerwe in der Schlossstraße 9 im Innenhof des Rathauses.

Kirchenvorplatz: Aufgrund von Vorkommnissen während der vergangenen Kerweveranstaltungen werden der Kirchenvorplatz („Heinrich-Vetter-Platz“) vor der katholischen Pfarrkirche St. Peter und der Durchgang zur Pfarrstraße vom 24. bis 27. August in der Zeit von 22 bis 8 Uhr des Folgetages für den Fußgängerverkehr gesperrt.

Ordnungsamt: In Absprache mit dem Polizeirevier Ladenburg werden zudem Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten anlässlich der „Insel-Kerwe“ auf die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend hingewiesen und die Erziehungsberechtigten gebeten, auf deren Einhaltung zum Wohle der Jugendlichen zu achten.

Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen aufgeführt: Kind im Sinne des Gesetzes ist, wer das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

Der Aufenthalt in Gaststätten (dazu zählen auch Straußwirtschaften und Festzelte) darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet werden. Das bedeutet, dass sie an einer Tanzveranstaltung nicht alleine teilnehmen dürfen.

Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten (Tanzveranstaltungen) ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet.

Zudem ist es Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren nicht gestattet alkoholische Getränke zu erwerben, noch ist ihnen der Verzehr gestattet. Jugendlichen ab 16 Jahren ist es gestattet alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Bier und Wein, zu erwerben und zu verzehren, jedoch nicht Branntwein, Schnaps oder branntweinhaltige Mixgetränke, die sogenannten Alcopops.

Zur Einhaltung der Bestimmungen wird die Polizei gezielte Sonderstreifen durchführen. red

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