Zeit für einen Schnitt

Bäume: Pflege ist auch bei Gehölz wichtig

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BGL/imp
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Wieso sollten Gehölze regelmäßig geschnitten werden? Diese Frage mag einige Gartenbesitzer beim Thema Schnitt beschäftigen. Betrachtet man Bäume in der freien Natur jedoch genauer, ist sie schnell beantwortet: Oft besitzen diese Gehölze eine stark verzweigte Krone mit knorrigen Ästen und wenig Blüten. Die meisten Wildobstgehölze tragen nur kleine Früchte, die oft bitter schmecken. Das hat einen einfachen Grund: Wenn die Äste kreuz und quer wachsen, kommen sie sich in die Quere, reiben aneinander und nehmen sich gegenseitig Luft und Licht.

Schnitt bringt neue Kraft

Vor allem älteren Bäumen kann mit der richtigen Schnitttechnik zu neuer Kraft verholfen werden. Zu empfehlen ist, diesen von einem Landschaftsgärtner durchführen zu lassen, damit dem Gehölz nicht unnötig Stress oder sogar Schaden zugefügt wird. Der Profi entfernt morsches und totes Holz sowie konkurrierende Äste und verschafft der Krone wieder genügend Platz. Jüngeren Bäumen verleiht man durch einen sogenannten Erziehungsschnitt in den ersten Jahren nach der Pflanzung einen geraden, schönen Wuchs. Der spätere Erhaltungsschnitt verhindert, dass die Krone zu dicht wird. Zudem fördert man dadurch die Bildung von Blüten und Früchten.

Der beste Zeitpunkt

Der beste Schnittzeitpunkt für Obstgehölze und Bäume ist die Vegetationsperiode. Die Gehölze befinden sich dann in ihrer aktiven Phase und können sofort mit der Wundheilung beginnen. Das ist wichtig, denn offene Stellen sind immer auch potenzielle Eintrittsstellen für Pilze oder Krankheiten. „Bei unseren einheimischen Gehölzarten empfiehlt sich immer der Sommerschnitt, da dann eine optimale Wundheilung gewährleistet ist“, erklärt der Vizepräsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), Eiko Leitsch. Welche Jahreszeit für den Schnitt der Gehölze im eigenen Garten empfehlenswert ist, klärt sich in einem persönlichen Gespräch mit den Experten.

Das Bundesnaturschutzgesetz gibt Fäll- und Schnittverbote vor. Diese gelten für die Zeit vom ersten März bis zum 30. September jeden Jahres. „Die Naturschutzgesetze dienen dem Schutz der Tiere, die in Bäumen, Hecken und Sträuchern Rückzugsorte, Lebensraum und Nahrung finden“, erläutert Leitsch. Für Hecken und Gehölze im eigenen Garten gelten verschiedene Ausnahmen. BGL/imp

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