Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953 000 gestiegen. Das waren rund 13 700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln“, sagte BA-Chef Detlef Scheele. Ein Hartz-IV-Empfänger muss mit Sanktionen rechnen, wenn er etwa eine angebotene Stellen ablehnt oder Termine versäumt.
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