Land bleibt zunächst bei Masken-Regelung - Schulleitung entscheidet

Von 
dpa/lhe
Lesedauer: 

Hessen. In der Diskussion um eine Maskenpflicht an Schulen bleibt Hessen bislang bei seiner Linie, die Entscheidung in die Hände der Schulleitungen vor Ort zu legen. "Diese Regelung besteht nach wie vor", sagte ein Sprecher des Kultusministeriums am Dienstag in Wiesbaden. Man beobachte allerdings sehr genau das Corona-Infektionsgeschehen und den Umgang der anderen Länder in der Maskenfrage. Bis zum hessischen Schulstart Mitte August werde sich dann entscheiden, ob die bisher geplante Regelung noch mal angepasst werden müsse.

In Hessen ist vorgesehen, dass die Schulleitung für die Zeiten außerhalb des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude anordnen kann, soweit dies durch die Verhältnisse vor Ort erforderlich ist. Eine solche Vorgabe geschieht in Absprache mit dem Gesundheitsamt.

In mehreren anderen Bundesländern müssen Schüler und Lehrer im neuen Schuljahr auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, in Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht zumindest vorübergehend auch im Unterricht. In Mecklenburg-Vorpommern - wo die Schule bereits begonnen hat - gilt die Maskenpflicht ab Mittwoch für Schüler ab Klasse fünf.

Die Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) forderte einheitliche Vorgaben des Landes zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb von Schulgebäuden. Sie halte es für dringend geboten, dass Schüler ab zehn Jahren und Erwachsene zumindest in den ersten Wochen nach den Sommerferien in den Gängen, im Treppenhaus, auf dem Schulhof und in den sanitären Einrichtungen Alltagsmasken tragen. "Die Lehrkräfte könnten je nach Abstandssituation entscheiden, dass dann im Klassenraum die Maske wieder abgelegt werden kann."

Mehr zum Thema

Alle Meldungen im Newsticker Rhein-Neckar

Veröffentlicht
Mehr erfahren

Demokratie So verlief die Juniorwahl an der Viernheimer AMS

Veröffentlicht
Mehr erfahren

Landtag AfD gibt sich selbstbewusst

Veröffentlicht
Mehr erfahren

Copyright © 2024 Mannheimer Morgen