Polizei untersagt Weiterfahrt von Autokran

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Lorsch. Eine Kranfirma aus dem Rhein-Main-Gebiet, der von der Polizei bereits am 24.Juni im Odenwaldkreis wegen fehlender Erlaubnis die Weiterfahrt untersagt wurde, fiel Beamten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen nun am Mittwochmittag (12.08.), auf der A 67 erneut negativ auf. Die Ordnungshüter stellten rasch fest, dass für die Fahrtstrecke keine Erlaubnis vorlag und somit keine Ausnahmegenehmigung für den Mobilkran bestand. Die Weiterfahrt wurde daher von der Polizei bis zur Vorlage einer gültigen Erlaubnis an Ort und Stelle untersagt. Die Erteilung eines solchen Nachweises kann erfahrungsgemäß bis zu 14 Tage beanspruchen. Den Verantwortlichen drohen nun zudem empfindliche Bußgelder.

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