Belieferung auch nachts zulässig

Von 
red (Symbolbild: benjaminnolte - stock.adobe.com)
Lesedauer: 
© benjaminnolte - stock.adobe.com

Lampertheim. Um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen, ist laut IHK Darmstadt die Belieferung von Lebensmittelmärkten bis 30. April auch nachts zulässig. Das teilt die Lampertheimer Stadtverwaltung mit. Dadurch werde auch der Lärmschutz, der zwischen 22 und 6 Uhr besteht, gelockert. „Die Beschäftigten im Lebensmittelhandel zeigen derzeit unermüdlichen Einsatz, um uns als Verbraucher weiterhin mit dem Nötigsten zu versorgen. Dafür sollten wir alle dankbar sein“, sagt Bürgermeister Störmer. red (Symbolbild: benjaminnolte - stock.adobe.com)

Copyright © 2024 Südhessen Morgen