Investoren nicht zur Reinigung verpflichtet?

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Zum Spielplatz Kettelerstraße:

Vor wenigen Monaten erfuhren die Anwohner der Kettelerstraße, dass der seit Jahrzehnten bestehende Spielplatz zum Spekulationsobjekt erklärt und an einen Investor verkauft wurde.

In einer Nacht- und Nebelaktion wurde der Spielplatz, nachdem zunächst die Spielgeräte demontiert wurden, dicht gemacht und mit Ketten vor Kindern gesichert. Soweit der Sachstand.

Im Verlauf der zurückliegenden Monate verwilderte nicht nur der Spielplatz, sondern auch auf den Gehwegen rund um das Grundstück wucherte das Unkraut. Nunmehr wurden die Bürgersteige von städtischen Mitarbeitern vom Wildwuchs befreit. Handelt es sich hierbei um eine neue Serviceleistung der Bürgerstadt mit Herz? Das wäre eine tolle Sache. Gerne darf die Stadt auch den Gehweg vor meinem Haus reinigen, und bestimmt von einigen anderen Haus- und Grundstückseigentümern auch.

Frau Bürgermeisterin Schader sollte uns informieren, ob es eine Liste gibt, in die man sich eintragen kann und wo diese ausliegt.

In der Vergangenheit war es so, dass die Bürger selbst zur Säuberung der Gehwege verpflichtet waren und auch Bußgelder in Kauf nehmen mussten, wenn sich Wildwuchs breit gemacht hat. Sollte sich das geändert haben? Oder handelt es sich um eine Sonderleistung für den Investor?