Variante 3a entlastet Bürger

Von 
Uwe Hensel
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Zur Diskussion um die Baustraße zum Gebiet Bannholzgraben II

Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion ...

Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich sinnwah rende Kürzungen vor, um möglichst vielen Lesern Gelegenheit zu geben, ihre Meinung darzulegen. Nicht alle Zuschriften können veröf

Was hat der „SHM“ gegen Variante 3a? Im Umfeld der Diskussionen um die Varianten der Viernheimer Baustraße müssen wir feststellen, dass der „Südhessen Morgen“ in seiner Berichterstattung oder der Behandlung von Leserbriefen immer wieder die Berichterstattung der Baustraßenvariante 3a vermieden hat. So wird zum Beispiel im Artikel „Zwei Stichstraßen“ vom 20. August mit keinem Wort erwähnt, dass die WGV während der dort berichteten Stadtverordnetensitzung einen mündlichen Antrag gestellt hat, die Variante 3a mit als Prüfvariante aufzunehmen.

Da dieser Antrag offenbar unbeabsichtigt nicht zur Abstimmung gestellt wurde, wäre dies sogar für die Berichterstattung ein ganz besonders interessanter Aspekt gewesen. Auch der letzte Absatz unseres Leserbriefs vom 18. August, „Präsentation unvollständig“, wurde offenbar aus Platzmangel entfernt. Er lautete: „Die Variante 3a kann den entstehenden Schaden für die allermeisten Betroffenen nicht nur reduzieren, sondern sogar ausräumen – sofern man diese wenigstens nicht in der allerschlechtesten Trassierungsvariante – präsentiert.“

Von zentraler Bedeutung

Für uns Bürger ist diese Variante 3a, auf die sich alle vollständig vertretenen Interessen im Arbeitskreis der betroffenen Bürger am 13. August 2018 im Bürgerhaus einstimmig einigen konnten, von zentraler Bedeutung. Denn eine Baustraße soll nicht noch mehr Bürger belasten, sondern alle Anwohner entlasten. Kommt aber diese Variante nicht zustande, ist der Nutzen irgendeiner Baustraße hinfällig.

Wir meinen, dass die Stadt aufrichtige Bemühungen zeigen sollte, diese Variante 3a doch noch zu realisieren, da sonst alle betroffenen Bürger den Bau jeder Baustraße ablehnen müssen.

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