Silvester - Feuerwerksbatterien laufen Böllern den Rang ab / Warnung vor illegaler und somit gefährlicher Pyrotechnik

Knallerei kommt aus der Mode, Licht-Effekte immer beliebter

Von 
Sören Götz
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Pyro-Profi Florian Gokel (rechts) mit Daniel Feger (links) und Marcel Peters sind Experten für Raketen und Kracher.

© Prosswitz

Die bunte Auslage lockte schon Kunden an, bevor Florian Gokel verkaufen durfte. Dort steht die Feuerwerksbatterie "Böser Engel" neben "Pitbull" und "Boosterblume". Alle paar Minuten kam ein Kunde herein - doch er muss sie alle wieder wegschicken. Erst ab heute, dem 29. Dezember, darf er Silvesterfeuerwerk verkaufen.

In den Tagen vor Silvester gibt es in jedem Supermarkt Feuerwerk. Florian Gokel und sein Team von "Pyrotechnik im Quadrat" bieten in den Räumen des Auktionshauses jedoch vieles an, was darüber hinaus geht, sagt der Feuerwerks-Techniker. Er hat schon für viele Großveranstaltungen in der Region die Feuershow geplant und umgesetzt. "Größtenteils verwenden wir dafür die Feuerwerksbatterien, die wir hier auch verkaufen", erzählt er.

Mehrminütiges Pyro-Programm

Tatsächlich greifen auch immer mehr Kunden zu sogenanntem Verbundfeuerwerk, das sie nur einmal anzünden müssen und das dann ein mehrminütiges Programm bieten, so Gokel. "Wir verkaufen weiterhin viele Raketen, aber der Böller kommt außer Mode", berichtet er. Nur noch wenig Platz nehmen Böller deshalb im Sortiment ein. Auch hier gibt es aber inzwischen ein Luxusmodell: Eine zwei Meter lange Knallerkette, die rund zwei Minuten lang Krach macht. Neben der bequemen Handhabung punkten Feuerwerksbatterien mit Sicherheit, da sie kaum umkippen können, immer gerade nach oben schießen und nur Papierfetzen wieder herabregnen. Ein neuer Trend seien außerdem die "Schweizer Super-Vulkane", die trotz einer Fontäne von bis zu sechs Metern ohne großen Lärm abbrennen.

Auf Bildschirmen können sich die Kunden im Quadrat F 4 ansehen, wie ihr Feuerwerk in Aktion aussieht. Doch Gokel und sein Team beraten nicht nur zum Kauf, sondern auch zum sicheren Gebrauch. Dabei hören sie immer wieder, dass manche ihr Feuerwerk auseinandernehmen und wieder neu zusammenbauen, obwohl das extrem gefährlich ist. "Sorge macht uns außerdem illegales Feuerwerk aus Osteuropa, das übers Internet oder unter der Ladentheke verkauft wird", sagt Gokel. Es werde gekauft, weil es billiger ist und heftiger explodiert, doch es ist für einen Großteil der Unfälle verantwortlich. Wenn ein zugelassener deutscher Böller in der geschlossenen Hand explodiert, erleide man in der Regel schwere Verbrennungen, aber keine dauerhaften Schäden. Anders sei es mit der illegalen Pyrotechnik. Um eindeutig zu wissen, woran man ist, empfiehlt Gokel, nur Waren mit einer BAM- oder CE-Nummer sowie einer deutschen Gebrauchsanweisung zu kaufen.

Acht Meter Sicherheitsabstand

Raketenfans rät Gokel, Flaschen in einem Getränkekasten als Abschussbasis zu verwenden. Wenn kein Kasten zur Hand ist, trage es zur Stabilität bei, die Flaschen zur Hälfte mit Wasser zu füllen. Unabhängig vom Produkt ist ein Mindestabstand von acht Metern vorgeschrieben - nicht nur zu Personen, sondern auch zu Fahrzeugen und Häusern.

Außerdem darf Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Einzige Ausnahme ist das sogenannte Jugendfeuerwerk. "Immer wieder gibt es Streit am 1. Januar, weil sich Nachbarn gestört fühlen, auch wenn Feuerwerk erlaubt ist. Hier ist Rücksicht das höchste Gebot", so Gokel.

Übrigens - darauf weist die Polizei hin - ist das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit sowie das Verschießen von pyrotechnischen Geschossen auch an Silvester verboten.

Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern

  • Abgebrannt werden dürfen Raketen, Böller und andere Feuerwerkkörper ab der Silvesternacht bis zum 1. Januar, 24 Uhr.
  • Um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.
  • Auch in der Nähe von Fachwerkhäusern und Gebäuden mit Reetdach dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
  • Stadt und Feuerwehr erinnern: Bitte vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper die Gebrauchsanweisung lesen. Die meisten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur im Freien gezündet werden.
  • Achten Sie beim Zünden der Feuerwerkskörper auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu sich selbst, zu anderen sowie zu Gebäuden, Strom- und Telefonleitungen und Bäumen.
  • Feuerwerkskörper niemals selbst basteln und im Handel erworbene Artikel nicht verändern.
  • In Deutschland dürfen nur zugelassene und zertifizierte Feuerwerkskörper verkauft, erworben und abgebrannt werden. Achten Sie daher auf die behördliche Zulassung, zu erkennen an einer aufgedruckten Kennziffer, beginnend mit den Buchstaben "BAM" (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
  • Anmerkung der Polizei: Besitz, Weitergabe und Abbrennen von illegalen Feuerwerkskörpern sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar.
  • "Blindgänger" nicht aufheben oder erneut zünden. Geschlossene Fenster und Türen (auch Kellerfenster, Balkontüren und Dachfenster) schützen vor brandgefährlichen "Querschlägern". tan

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