Büdingen. Wenn es um Rechtsextremismus geht, zeigt das hessische Büdingen (Wetteraukreis) gerne mal klare Kante. Die Kleinstadt setzt ein Verbot von Fackeln bei einem Neonazi-Aufmarsch durch. Oder ändert kurzerhand ihre Satzung, um Mitgliedern der NPD die Fraktionsgelder zu streichen. Dieser deutschlandweit wohl einmalige Schritt war die prompte Reaktion auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar. Morgen nun muss der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entscheiden, ob die Satzungsänderung Bestand hat - oder eben nur ein symbolischer Schnellschuss war.
Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die rechtsextreme NPD zwar verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot derzeit zu unbedeutend sei. Die obersten Richter wiesen in ihrer Begründung auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin wie den Entzug der Parteienfinanzierung. Die Länder griffen das kurz darauf auf: Der Bundesrat beschloss am 10. Februar eine Entschließung zum Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen.
Ein paar Tage schneller
Büdingen war mit seiner Satzungsänderung einige Tage schneller: Bereits Ende Januar hatte die Stadtverordnetenversammlung dafür gestimmt. Demnach sollen "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den sogenannten Entschädigungszahlungen für Fraktionsmitglieder ausgenommen sein. Die NPD, die in dem Kommunalparlament vier Sitze hat, sah darin einen rechtswidrigen Vorgang. Man suche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts "krampfhaft nach Möglichkeiten, um der NPD schaden zu können", teilte die Partei mit - und reichte Klage beim VGH ein.
Büdingen gilt als eine Hochburg der NPD in Hessen. Bei der Kommunalwahl im März 2016 hatte die Partei kräftig Stimmen gefangen - auch weil hier lokale Protagonisten der Partei verwurzelt sind. Die Rechtsextremen holten 10,2 Prozent der Stimmen und vier Sitze in der Stadtverordnetenversammlung.
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