Karlsruhe. Ein Verbot der NPD hätte auch für deren Abgeordnete in Landes- und Kommunalparlamenten Konsequenzen. Mit einem rechtswirksamen Parteiverbot der NPD könnten die gewählten Vertreter auch ihre Mandate verlieren. Diese Regelung gehe auf das KPD-Verbot von 1956 zurück, sagt der Rostocker Verfassungsrechtler Wolfgang März. Damals hätten die Verfassungsrichter den Mandatsverlust direkt an das Parteiverbot gekoppelt, und das finde heute seinen Niederschlag in den Wahlgesetzen von Bund und Ländern.
Laut März ist diese Verknüpfung unter Juristen umstritten. Gemäß Paragraf 46 des Bundeswahlgesetzes verliert ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag die Mitgliedschaft bei "Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei oder der Teilorganisation einer Partei, der er angehört, durch das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes".
In Baden-Württemberg müssen NPD-Mandatsträger im Falle eines Parteiverbots nicht automatisch ihr Amt in den Kommunalparlamenten aufgeben. Im Kommunalwahlrecht gebe es aktuell keine entsprechende Regelung, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Es werde erwartet, dass sich das Bundesverfassungsgericht im Fall eines NPD-Verbots zu den Folgen für Mandatsträger äußert. Andernfalls soll das Gesetz geändert werden.
Nach dem rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetz verlieren die NPD-Mandatsträger ihren Sitz im Falle eines Parteiverbots. Die freigewordenen Sitze in den Kommunalparlamenten bleiben unbesetzt.
Der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Marco Krause, wollte sich nicht äußern: "Aus Respekt vor dem laufenden Verfahren kann ich zu eventuellen Auswirkungen auf die Mandate von NPD-Kommunalpolitikern keine Angaben machen." Solange es kein Urteil gebe, wäre alles Spekulation. Allerdings verweist er auf das Hessische Kommunalgesetz. In Paragraf 35 ist geregelt, dass die Mitglieder einer Partei, die durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird, ihren Sitz verlieren. Die freigewordenen Sitze bleiben leer.
Ein NPD-Verbot würde zudem auch die Europaabgeordneten betreffen, erklärt Bernd Grzeszick, Staatsrechtler an der Universität in Heidelberg.
Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz verfügte die NPD Anfang 2016 bundesweit über 338 kommunale Mandate. In Ludwigshafen gibt es einen Stadtrat der NPD und in Mannheim einen Gemeinderat. Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern stellt die NPD fünf Abgeordnete. dpa/lena
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