Mannheim. Der Industriedienstleister Bilfinger und die im März 2017 entlassene Chefermittlerin Marie Alexandra von Sachsen-Meiningen haben ihren Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Eine Sprecherin des Mannheimer Konzerns teilte auf Anfrage dieser Zeitung mit, dass sich beide Parteien „in gegenseitigem Einvernehmen“ auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verständigt haben. Bilfinger verwies auf das vereinbarte Stillschweigen und nannte keine weiteren Details zu dem ausgehandelten Vergleich und der darin festgelegten Abfindung.
Verhandlung abgewendet
Die Juristin war im April 2016 von Bilfinger eingestellt und schon bald zum „Head of Investigations“ ernannt worden. Als Chefermittlerin sollte sie bei Konzern-Töchtern vermutete Unregelmäßigkeiten, insbesondere Korruptionsvorwürfe, aufklären. Nach nur elf Monaten kündigte Bilfinger ihr fristlos. Das Unternehmen warf der Juristin vor, Rechercheaufträge ohne Vergleichsangebote vergeben und sensible Daten an Dritte weitergereicht zu haben.
Marie Alexandra von Sachsen-Meiningen wehrte sich vor dem Mannheimer Arbeitsgericht gegen den Rauswurf und obsiegte: Die erstinstanzliche Kammer sah keine ausreichenden Kündigungsgründe. Gegen das Urteil legte Bilfinger beim Landesarbeitsgericht (LAG) Mannheim Berufung ein. Zu der für den 9. Januar 2020 terminierten Verhandlung kam es allerdings nicht, weil die Parteien kurz zuvor außergerichtliche Einigungsgespräche geltend machten. Anders als im gescheiterten Güterichterverfahren gelang diesmal ein Vergleich, der dieser Tage dem LAG mitgeteilt wurde – als Prozess-Schlussstrich.
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