„Hitler-Glocke“ - Formfehler macht Votum des Gemeinderats vom Montag ungültig

Neue Abstimmung am 12. März

Von 
Bernhard Zinke
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Die umstrittene "Hitler-Glocke" in Herxheim. © dpa

Herxheim am Berg. „Es war mein Fehler, ich habe das übersehen“, gibt der neue Bürgermeister Georg Welker auf Nachfrage unumwunden zu. Die Abstimmung des Gemeinderates von Herxheim am Berg über die Zukunft der umstrittenen „Hitler-Glocke“ muss wiederholt werden. Deshalb wird der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 12. März noch einmal abstimmen.

Grund ist ein formaler Fehler. Die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt in Paragraf 40, dass der Gemeinderat offen abstimmt, sofern das Gremium nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit etwas anderes beschließt. Der Gemeinderat habe signalisiert, dass er geheim über die Glocke abstimmen wolle. Dies habe er zur Kenntnis genommen, aber als Bürgermeister nicht formal darüber entscheiden lassen. Das sei ein Fehler gewesen und damit sei die Abstimmung ungültig, erläuterte Welker auf Nachfrage dieser Zeitung.

„Es war die erste Sitzung, die ich als Bürgermeister geleitet habe“, sagte Welker. Er habe diesen Passus der Gemeindeordnung nicht präsent gehabt. Und der Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung, der die Sitzung begleitete, habe ihn auf diesen Formfehler auch nicht aufmerksam gemacht, so der Ortsbürgermeister. Deshalb werde die Abstimmung in der nächsten Sitzung am 12. März wiederholt.

Bei der Entscheidung am Montagabend, die nicht nur regional, sondern auch international von den Medien beobachtet worden war, hatten zehn Gemeinderatsmitglieder für den Verbleib der Glocke im Turm gestimmt, drei hatten sich dagegen ausgesprochen. Zuvor hatte die rheinland-pfälzische Denkmalpflege die Glocke zum Zeitdokument erklärt und unter Denkmalschutz gestellt. Welker geht davon aus, dass auch am 12. März zehn Gemeinderatsmitglieder für den Verbleib der Glocke stimmen werden.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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