Berlin. Der Bundestag hat am Mittwoch das Abgeordnetengesetz geändert. Für die Mitglieder des Parlaments hat das erhebliche Auswirkungen. Die wohl wichtigste Änderung betrifft den Umgang mit Spenden. Bisher konnte das Präsidium des Bundestags lediglich ein Ordnungsgeld gegen Abgeordnete verhängen, die Nebentätigkeiten bzw. -einkünfte nicht richtig angegeben hatten. Dies soll in Zukunft auch für auf die Nicht-Anzeige von Spenden sowie für die verbotene Annahme von Zuwendungen gelten.
Die Strafe kann bis zu einer Höhe der Hälfte der jährlichen Diäten ausfallen– also mehr als 60 000 Euro betragen. Spenden an Abgeordnete sind selten, meist erhalten Parteien diese Zuwendungen, weil sie sich von der Steuer absetzen lassen. Trotzdem gibt es auch diese Fälle immer wieder. Neben den neuen Sanktionen sieht das Abgeordnetengesetz künftig auch neue Regeln für die Mitarbeiter der Parlamentsmitglieder vor. Im Kern geht es darum, dass Wahlkampftätigkeiten der Angestellten von Abgeordneten nicht mehr erstattet werden dürfen.
Kritisch sieht die Plattform abgeordnetenwatch.de das neu gestaltete Gesetz: „Diese Änderung kann das Problem des Transparenzmangels nicht beseitigen“, sagte Léa Briand, Sprecherin der Plattform dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Dass es bisher gar keine Strafzahlungen bei Verstößen gegen die Spenden-Anzeigepflicht gegeben hat, sei ein Skandal, so Briand.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, sieht Handlungsbedarf beim Thema Nebeneinkünfte: „Unternehmensbeteiligungen von Abgeordneten sollen früher offengelegt werden und es muss klargestellt werden, dass Aktienoptionen bereits Vermögensvorteile sind und damit anzeigepflichtig werden”.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/politik_artikel,-politik-annahme-von-spenden-jetzt-strafbar-_arid,1699236.html