Berlin. Für Pflegebedürftige und ihre Familien sollen nach Plänen der großen Koalition weitere Erleichterungen kommen – bei Taxifahrten und Kuren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte gestern: „Auch wer zu Hause gepflegt wird, braucht unsere Unterstützung.“ Für Taxifahrten zum Arzt sollen Schwerkranke künftig keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen müssen.
Angehörige, die in eine Reha-Klinik gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Einrichtung betreuen lassen können. Das sehen Änderungsanträge zu einem geplanten Gesetz für mehr Pflegepersonal vor, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Die einfachere Taxi-Regelung zielt auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die teils regelmäßig von zu Hause oder aus dem Pflegeheim zum Arzt fahren müssen. Die Kosten übernimmt die Kasse bisher nur mit vorheriger Genehmigung. Diese soll künftig automatisch als erteilt gelten, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, BI oder H, Pflegegrad 5, 4 und 3 – hierbei zusätzlich eine dauerhafte eingeschränkte Mobilität –, oder wenn man bis 2016 in alter Pflegestufe 2 war und seit Anfang 2017 mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft ist.
Reha für Angehörige
Die Reglung zu Rehas soll Angehörigen zugutekommen, die während einer eigenen Kur die weitere Pflege eines Familienmitglieds organisieren müssen – künftig sollen diese in die Kur mitgenommen werden können. Geht das nicht, sollen Krankenkasse und Pflegekasse eine Versorgung des Pflegebedürftigen während der Kur koordinieren. Außerdem sollen pflegende Angehörige künftig eine stationäre Reha in Anspruch nehmen können, auch wenn rein medizinisch betrachtet eine ambulante Maßnahme ausreichen würde, wie es zur Erläuterung hieß. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Vereinfachung bei Krankenfahrten. „Der bürokratische Aufwand für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und das Personal in Pflegeeinrichtungen wird so deutlich verringert“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Die Pläne gingen aber nicht weit genug. Verordnete Krankenfahrten müssten für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ohne vorherige Kassen-Genehmigung ermöglicht werden – ausdrücklich auch für Fahrten zum Hausarzt.
Zentrales Ziel des Gesetzes, über das derzeit im Bundestag beraten wird, ist eine Linderung der Personalnot in der Pflege. Geplant sind 13 000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken soll jede aufgestockte Stelle voll von den Krankenkassen bezahlt werden. dpa
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